Ermittlungen des Hauptzollamts Schweinfurt führten dazu, dass durch das Amtsgericht Würzburg eine Geldstrafe in Höhe von 42.000 Euro gegen den Geschäftsführer eines Fliesenlegerbetriebes im Raum Würzburg verhängt wurde.
Das Unternehmen beschäftigte vorwiegend im Jahr 2012 mehrere vermeintlich selbständige Arbeiter. Aufgrund der Ausgestaltung der Subunternehmerverträge und der Auftragsdurchführung handelte es sich in Wirklichkeit um sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse.
Seinen Verpflichtungen, diese Arbeitnehmer ordnungsgemäß anzumelden und die erforderlichen Sozialversicherungsbeiträge rechtzeitig und vollständig zu entrichten, kam der 43-Jährige aber nicht nach. Dadurch entstand den Sozialversicherungen ein Schaden in Höhe von ca. 52.000 Euro. Der Unternehmer räumte den Tatvorwurf im Rahmen der Ermittlungen ein und beglich den Sozialversicherungsschaden. Der durch das Amtsgericht Würzburg ergangene Strafbefehl ist rechtskräftig.
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