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Heeresstraße: Alter Vertrag regelt Rechte der Landwirtschaft

24.06.2015

Landkreis Schweinfurt: Bei der Frage der Nutzung der Heeresstraße durch die Landwirtschaft bringt ein alter Vertrag ein Stück weit Klärung. Der Vertragstext beinhaltet eine ausdrückliche Regelung für die Belange der Landwirtschaft.

Beim intensiven Durchsehen und Recherchieren in alten Unterlagen ist in der Gemeinde Dittelbrunn zwischenzeitlich ein Kaufvertrag von 1957 aufgetaucht, mit dem die Heeresstraßenabschnitte auf Dittelbrunner Gemarkung von der Flurbereinigungsgenossenschaft Dittelbrunn an die Bundesfinanzverwaltung verkauft wurden.

Der Vertragstext beinhaltet eine ausdrückliche vertragliche Regelung für die Belange der Landwirtschaft. Wörtlich heißt es in dem Vertrag: „Die Bundesrepublik Deutschland – Bundesfinanzverwaltung – ist damit einverstanden, dass die Anlieger die Heeresstraße ohne Entschädigung auf eigene Gefahr zur Feldbestellung benutzen.“

Landrat Florian Töpper sieht darin eine wichtige Stärkung der Interessen der Landwirtschaft; die heute mehr denn je, auf gut ausgebaute landwirtschaftliche Wege angewiesen ist. Daher ist der landwirtschaftliche Anliegerkreis weiter zu fassen, als auf ausschließlich direkt an der Straße angrenzende Grundstücksbewirtschafter.   „Selbstverständlich deckt dieser Vertrag anhand der Gemarkung Dittelbrunn nur ein Teilstück der Heeresstraße ab, dennoch ist darin die Nutzung durch die Landwirtschaft klar definiert. Für uns ist dies bei der Argumentation gegenüber der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben ein wichtiger Fakt, den wohl auch diese kaum ignorieren kann“, sagt Landrat Töpper.

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